Art. 50 ist jetzt praktisch relevant
Die Transparenzpflichten des AI Act gelten seit 2. August 2026. Betroffen sind je nach Rolle unter anderem direkte KI-Interaktionen, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte.
Was gilt schon, was kommt noch und was wird gerade geändert? Kein Fristen-Dschungel, sondern eine nachvollziehbare Zeitleiste mit Primärquellen und Praxis-Einordnung.
Wir unterscheiden zwischen geltendem Recht, offiziellen Leitlinien, beschlossenen Änderungen und angekündigten Vorhaben. Ein Blogbeitrag ist für uns ein Hinweis – die maßgebliche Einordnung stützen wir nach Möglichkeit auf EU- und Behördenquellen.
Die Transparenzpflichten des AI Act gelten seit 2. August 2026. Betroffen sind je nach Rolle unter anderem direkte KI-Interaktionen, Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte.
Die Leitlinien konkretisieren, wer wann informieren, kennzeichnen oder technische Markierungen ermöglichen muss.
Für bestimmte Hochrisiko-Pflichten wurden spätere Anwendungstermine vorgesehen. Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben davon getrennt zu betrachten.
Für bestimmte vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme greift die Kennzeichnungs- und Aufdeckungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 erst ab diesem Datum.